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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und

zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen

ist.

 

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem

Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen

den vollen vereinbarten Preis zu zahlen

​

5. An- und Abreisetag gelten als ein Tag

​

6. Der Gast ist während des Aufenthalts verantwortlich für das Wohnungsinventar und haftet im Schadensfall.

 

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7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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