AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vollen vereinbarten Preis zu zahlen
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5. An- und Abreisetag gelten als ein Tag
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6. Der Gast ist während des Aufenthalts verantwortlich für das Wohnungsinventar und haftet im Schadensfall.
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7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.